JURA & ADVOADRESSENGLOSSARBILDUNG & BERUFKONTAKT

September 2008

Achtung ... diese Webseite wird nicht mehr aktualisiert.

Alle Informationen auf dieser Website haben wir nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Webseite ersetzt keine persönliche Beratung.
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Altfallregelung und Kindergeld

ACHTUNG !!! April 2008
Scheinbar blockieren die Familienkassen zur Zeit bundesweit die Zahlung des Kindergeldes an Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Altfallregelung
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INFONET-BROSCHÜRE

INFONET hat zum Projektabschluss eine Broschüre für MitarbeiterInnen der ARGE, Jobcenter, Arbeitsagenturen erstellt. Sie ist unser Beitrag zur Diskussion und Qualitätssicherung der nicht-rassistischen und flucht-/migrationssensiblen Beratung in Behörden für Flüchtlinge und MigrantInnen.
"Gesetzliche Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz - Neue Kundinnen und Kunden nach SGB II", Erscheinungsdatum 31.12.2007
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INHOUSE - schulungen mit folgen!

Gesamtdokumentation 2005 - 2007des Projektes Inhouse-Schulungen - Förderung der Interkulturellen Öffnung von Behörden, Betrieben und sozialen Einrichtungen und der Abschlusstagung „Integration und Interkulturelle Öffnung – von der Theorie zur Strategie“ am 19. September 2007 in Kiel.
Schulungen mit Folgen!
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NEU


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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

Seit mehr als 1,5 Jahren existiert das AGG in der Bundesrepublik. Anfangs wurde es "Antidiskriminierungsgesetz" genannt. Sie möchten mehr erfahren? Wir empfehlen die Webseite: www.agg-ratgeber.de
Sie wird vom Gleichbehandlungsbüro - GBB - Aachen (Pädagogisches Zentrum e.V.) und dem Anti-Rassismus Informations-Centrum (ARIC-NRW e.V., www.aric-nrw.de) betrieben. Zur Zeit sind Informationen in deutsch und türkisch vorhanden.

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Anwendung der Altfallregelung

21.12.2007
Hinweise zur Anwendung der Altfallregelung des Innenministeriums Schleswig-Holstein (IMSH)

Themen:
1. Bei der Bewertung der Ausschlussgründe soll ein großzügiger Maßstab zugunsten der AntragstellerInnen anzulegen; die Aufenthaltserlaubnis solle nicht erteilt werden, wenn klar sei, dass sie nicht verlängert wird.
2. Voraufenthalte, die nicht "humanitär" waren
3. Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
4. Obergrenze bei der Kumulierung von Straftaten
5. Einbeziehung von Familienangehörigen
6. Volljährige ledige Kinder
7. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
8. Ausnahmen bei der Verlängerung (Auszubildende)
9. Sprachniveau (Kinder)
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